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  Aktien

Ein Unternehmen braucht in den meisten Fällen sehr viel Kapital um zum Beispiel weiter investieren zu können oder etwa erst einmal überhaupt den Betrieb aufnehmen zu können. Dazu werden von den Firmen Aktien verkauft. Dies hat zur Folge das der Käufer einer solchen Aktie der Besitzer eines Teils des Unternehmens wird und der Verkaufserlös in voller Höhe dem Unternehmen zur Verfügung steht und so weiter investieren kann. Der Käufer der Aktie wird als Aktionär bezeichnet und hat mit dem Erwerb der Aktie einen Teilanspruch auf den Gewinn des Unternehmens dass durch den Verkauf von Aktien als AG, also Aktiengesellschaft bezeichnet wird. Der Gewinn der ausgeschüttet wird, wird als Dividende bezeichnet und ist von der Ertragslage des Unternehmens abhängig. außerdem hat der Aktionär dass Recht einmal im Jahr, bei der Hauptversammlung von seinem Stimmrecht gebrauch zu machen und somit bei den wichtigen Entscheidungen mitbestimmen. Dieses Mitbestimmungsrecht der Aktionäre beeinflusst entsprechend das Unternehmen in Bezug auf die Gewinnverwendung oder etwa über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

 
 
Der Aktionär hat auch die Möglichkeit, wenn er kein Interesse daran hat sein Stimmrecht selbst auszuüben, dies an andere Personen oder Institutionen zu übertragen. In der Regel ist es so, dass die Aktionäre ihre ausführende Depotbank damit beauftragen ihre Stimmrechte im Unternehmen in ihrem Sinne wahrzunehmen. Dazu erteilen Sie der entsprechende Bank eine Vollmacht, die immer nur für fünfzehn Monate gilt und wird als Erteilung des Depotstimmrechts bezeichnet und kann zu jeder Zeit wieder vom Aktionär rückgängig gemacht werden.

© Dieter Schütz / pixelio.de

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