|
An der Börse treffen Anbieter und Nachfrager zusammen, um
zum Beispiel Waren oder Wertpapiere zu handeln. Dieser
Handel spielt sich nach festen Regeln ab und unterliegt
ständiger Kontrolle. Am bekanntesten ist der Begriff bei dem
Handel von Wertpapieren. Wer Aktien, Anleihen oder Optionen
kaufen oder verkaufen will sucht nicht selbst nach einem
geeigneten Handelspartner. Es ist viel mehr so dass sie ihre
Aufträge zentral an eine Stelle leiten, wo ihre Kauf- oder
Verkaufsauftrag ausgeführt werden. Die gesetzlichen
Grundlagen für den Handel an der Börse ist das Börsengesetz
von 1986 in dem alles geregelt ist was die Börse betrifft.
SO ist zum Beispiel der Aufbau der Börse geregelt, als auch
der Ablauf des Handels an der Börse und die Aufgaben und
Funktion der Börsenaufsicht. Dieses Börsengesetz findet
seine Konkretisierung in der regionalen Börsenordnung. Der
Handel verläuft nach vereinheitlichten traditionellen
Handelsbräuchen. Diese wurden von den Börsenvorständen
schriftlich fixiert.
Die Börsen haben die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen
Körperschaft wie zum Beispiel die Industrie und
Handelskammern, eines Vereins des bürgerlichen Rechts wie
etwa der Börsenverein e.V. oder der Körperschaft des
privaten Rechts wie etwa die Deutsche Börse
Aktiengesellschaft in Frankfurt am Main.
|